Hygienekonzept

Allgemeine Vorschriften

  1. Nachweispflicht: Es gelten die jeweils in Baden-Württemberg gültigen Regeln. Aktuell ist kein Nachweis notwendig (Stand: 04.04.2022).
  2. Im Eingangsbereich stehen Spender mit Desinfektionsmittel zur Verfügung. Bei der Ankunft im Gebäude müssen die Hände desinfiziert werden. Hierzu Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand geben und bis zur vollständigen Abtrocknung etwa 30 Sekunden einmassieren.
  3. In den Räumlichkeiten des Konfuzius-Instituts wird das Tragen einer medizinischen Maske empfohlen.
  4. Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  5. Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d. h. nicht an den Mund, die Augen oder die Nase fassen. Auch die Außenseite einer medizinischen Maske darf nicht angefasst werden.
  6. Generell keine Berührung von anderen Personen; insb. keine Umarmungen und kein Händeschütteln.
  7. Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken, Lichtschalter oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der Hand anfassen; z. B. den Ellenbogen benutzen.
  8. Bei Krankheitszeichen, die auf eine Erkrankung mit SARS-CoV-2 hindeuten, dürfen die Räumlichkeiten des Konfuzius-Instituts nicht betreten werden. Nachweislich positiv Getestete ohne Symptome bitten wir ebenfalls im Sinne der Verantwortung für die Mitmenschen, nicht an unseren Veranstaltungen teilzunehmen.

Raumhygiene

  1. Die Räume werden regelmäßig gelüftet.
  2. Die Räume werden regelmäßig gereinigt bzw. desinfiziert.
  3. Büro- und Abstellräume sowie die Küche dürfen nur von Mitarbeiter:innen und Sprachlehrkräften des Konfuzius-Instituts betreten werden.

Sanitäranlagen

  1. Nach der Benutzung der Sanitäranlagen müssen die Hände gründlich unter Beachtung der in den Sanitäranlagen angebrachten Hinweise gereinigt werden.
  2. In den Sanitäranlagen sind kontaktlose Seifenspender sowie ausreichend Papierhandtücher vorhanden.
  3. Die Sanitäranlagen werden regelmäßig gereinigt bzw. desinfiziert.