Teilnahmebedingungen für die Sprachkurse

am Konfuzius-Institut Heidelberg 

 

1. Anmeldung und Zustandekommen des Vertrages

1.1. Nach der Anmeldung wird dem/der Kursteilnehmer:in bzw. dem/der Erziehungsberechtigten die Anmeldung zum gebuchten Sprachkurs vom Konfuzius-Institut an der Universität Heidelberg e.V. (im Folgenden kurz „KIH“) per Mail bestätigt. Mit Zugang dieser Anmeldebestätigung bei dem/der Kursteilnehmer:in kommt der Vertrag zustande. 

1.2. Vom KIH wird eine Rechnung übersandt, in der die anfallende Kursgebühr, der Zahlungstermin und die Rechnungsnummer mitgeteilt werden. 

 

2. Zahlungsbedingungen

2.1. Die Kursgebühr ist in voller Höhe zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungstermin an das KIH fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto des KIH. 

2.2. Geht die Zahlung der vollen Kursgebühr nicht rechtzeitig beim KIH ein, behält sich das KIH vor, nach einer Zahlungserinnerung ein Mahnverfahren einzuleiten. 

2.3. Bei selbstverschuldeter Nichtteilnahme an einzelnen Kursstunden oder bei Abbruch der Kursteilnahme zum Beispiel wegen Krankheit oder Reisen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. 

 

3. Ermäßigungen

3.1. Das KIH gewährt eine Ermäßigung für Vereinsmitglieder des KIH, Studierende, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Schwerbehinderte, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger:innen, Rentner:innen sowie Schüler:innen ab 14 in Erwachsenenkursen bei Vorlage einer gültigen Bescheinigung. Schüler:innen ab 14 haben keinen generellen Anspruch auf einen Platz in einem Erwachsenenkurs. Der Platz in einem Erwachsenenkurs kann nur als individuelle Entscheidung und stets in Abwägung der Kurszusammensetzung von Seiten des KIH gewährt werden.  

3.2 Die jeweilige zur Ermäßigung berechtigende Bescheinigung muss mit der Anmeldung vorliegen, andernfalls behält sich das KIH vor, die nicht-ermäßigte Kursgebühr in Rechnung zu stellen. 

3.3. Die o. g. Ermäßigungen beziehen sich nur auf Kursgebühren, nicht auf Verwaltungs- oder Prüfungsgebühren. 

 

4. Gruppengröße und Zustandekommen von Kursen

4.1. Ein Kurs kommt nur zustande, wenn es mindestens vier Anmeldungen für diesen Kurs gibt. 

4.2. Ist die in 4.1. genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das KIH den Kursteilnehmer:innen bzw. im Falle der Kinderkurse den Erziehungsberechtigten ein alternatives Kursangebot (z. B. mit reduzierter Stundenzahl oder erhöhter Kursgebühr) unterbreiten. Dieses Angebot wird erst dann verbindlich, wenn alle Beteiligten ihr Einverständnis erklärt haben. 

4.3. Im Falle einer Kursabsage von Seiten des KIH bemüht sich das KIH, einen alternativen Sprachkurs anzubieten oder erstattet auf Wunsch die bezahlte Kursgebühr zurück. 

4.4. Im Falle einer Kursabsage oder eines Ausfalls einzelner Unterrichtsstunden aufgrund höherer Gewalt, zu der auch Epidemien und Pandemien zählen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren. 

4.5. Pro Erwachsenenkurs werden maximal fünfzehn Kursteilnehmer:innen unterrichtet. Bei den Kinderkursen liegt die Obergrenze bei zwölf Teilnehmer:innen. 

4.6. Bei ausgewählten Kursen können andere Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen festgelegt werden. Diese sind dann explizit in der Kursbeschreibung angegeben. 

 

5. Rücktritt von der Kursbuchung

5.1. Der/die Kursteilnehmer:in kann von der Kursbuchung gemäß nachfolgender Bedingungen und Fristen zurücktreten.  

5.2. Der Rücktritt ist schriftlich (ggf. per E-Mail) gegenüber dem KIH an die in der Anmeldebestätigung genannte Kontaktadresse zu erklären. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ist deren Eingang bei der in der Anmeldebestätigung genannten Kontaktadresse.  

5.3. Für die Berechnung der Rücktrittsfristen gilt: Das Eingangsdatum des schriftlichen Rücktritts zählt als Tag 1, der Tag des Kursbeginns wird in der Berechnung als letzter Tag ebenfalls mitgezählt. 

  • Bis 16 Tage vor Kursbeginn ist die Stornierung kostenlos. 
  • Bis 9 Tage vor Kursbeginn sind bei einem Rücktritt von der Kursbuchung 25 % der Kursgebühr fällig. 
  • Ab 8 Tagen vor Kursbeginn bis zum Vortag des Kursbeginns sind bei einem Rücktritt 50 % der Kursgebühr fällig. 
  • Mit dem Datum des Kursbeginns wird die volle Kursgebühr fällig. 

5.4. Sollte bereits die volle Kursgebühr an das KIH überwiesen worden sein, erstattet dieses den entsprechenden Anteil zurück.  

5.5. Liegt der Zeitpunkt der Absage der Kursteilnahme erst nach Kursbeginn, greift die in 2.3. festgehaltene Regelung.  

 

6. Haftung

6.1. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist für das KIH und seine Mitarbeiter:innen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Insbesondere haftet das KIH weder für sich noch für seine Mitarbeiter:innen für den Ausfall seiner Leistungen durch höhere Gewalt, Streik, fahrlässig verursachte oder sonstige von ihm nicht zu vertretende Gründe. 

6.2. Für den Verlust von Garderobe und Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. 

6.3. Der/die Kursteilnehmer:in haftet selbst für Schäden, die durch sein/ihr Verhalten in den Räumlichkeiten des KIH entstehen. 

 

7. Datenschutz

7.1. Der/die Kursteilnehmer:in willigt ein, dass das KIH zur ordnungsgemäßen Durchführung des Anmelde- und Abrechnungsverfahrens seine/ihre Daten elektronisch erfasst und bearbeitet. 

7.2. Der/die Kursteilnehmer:in ist damit einverstanden, vom KIH Informationen zu dessen Sprachkursen und Veranstaltungen zu erhalten. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. 

 

8. Salvatorische Klausel

Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die der unzulässigen nach Inhalt und wirtschaftlicher Auswirkung am nächsten kommt.