2G+ Regel

Entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, den 24. November, die 2G+ Regel. Danach benötigen Sie für Ihren Besuch unserer Präsenz-Veranstaltungen folgende Nachweise:

  • einen Nachweis über die vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt (der Code muss gescannt werden können, d.h., dass der gelbe Impfpass allein nicht mehr ausreicht)

ODER

  • einen Genesenen-Nachweis, der maximal 6 Monate zurückliegt

UND

  • einen Nachweis über einen aktuellen negativen Antigentest (max. 24 h alt) oder PCR-Test (max. 48 h alt). Ein Selbsttest ist nicht zulässig.

Ausgenommen sind noch nicht eingeschulte Kinder sowie noch nicht volljährige SchülerInnen der Grund- und weiterführenden Schulen, Berufsschulen und sonderpädagogischer Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Hier erfolgt der Nachweis über einen Kinderreisepass oder einen Schülerausweis.

Für Sprachkurs-Teilnehmer:innen sowie für Besucher:innen, die unsere Bibliothek zur Ausleihe oder Rückgabe von Medien besuchen, gilt nach wie vor die 2G-Regel.

Nach der Corona-Verordnung der Länder sind wir verpflichtet, Ihre Identität zu überprüfen (Personalweis oder Reisepass), und Ihre Kontaktdaten zu erheben. Bei jeder Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten über die Corona-App zu registrieren oder vor Ort ein Kontaktdaten-Formular auszufüllen. Ihre Daten werden nach Ablauf von vier Wochen gelöscht.